Öffnungsschritte für den Vereinssport
Mittwoch 9. Juni 2021 von Padd
Liebe Judoka,
wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir nach den Sommerferien (erster Trainingstag: Di., 03.08.2021) unser Judotraining wieder (fast) uneingeschränkt – unter Einhaltung der Hygieneregeln – in der Willy-Bull-Halle und in der Papenmoor-Halle aufnehmen können.
Wir hoffen, dass die insgesamt positive Entwicklung anhält und wünschen euch allen erholsame Sommerferien und bleibt alle (weiterhin) gesund!!!
Wir freuen uns riesig auf unser Wiedersehen. Alle weiteren Neuerungen könnt ihr auch weiterhin unserer Homepage und unserer Facebook-Seite entnehmen.
+++ Aktuelle Informationen zur Corona-Bekämpfungsverordnung
vom 29. Mai (gültig ab 31. Mai) +++
Am 29. Mai.2021 hat die Landesregierung weitere Öffnungsschritte beschlossen. Die den organisierten Sport betreffenden Veränderungen haben wir nachfolgend für euch zusammengefasst. Diese gelten vom 31. Mai 2021 bis 13. Juni 2021.
Grundsätzlich gilt:
- Alle Sportanlagen können wieder geöffnet werden
- Abstands – und Kontaktregelungen gelten nicht mehr
- Grundsätzlich kann in allen Personenkonstellationen Sport getrieben werden
- Gemeinschaftseinrichtungen können genutzt werden (Umkleiden und Duschen)
- Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt
- Getestete Personen sind geimpften und genesenen Personen gleichgestellt
Sportausübung Innenraum/indoor:
Obergrenze Teilnehmende:
- Bei der gleichzeitigen Sportausübung in einem Raum gilt die Obergrenze von 25 Teilnehmenden
- Bei gleichzeitiger Nutzung von Turnhallen, Fitnessstudios und anderen Sportanlagen gilt die Obergrenze von 125 Teilnehmenden, wenn 20 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen
- Bei Sportwettbewerben gilt die Obergrenze von 125 ausschließlich getesteten Teilnehmenden
- Zuschauerinnen und Zuschauer zählen nicht dazu, wenn sie sich räumlich von den Sportausübenden abgegrenzt aufhalten.
Erwachsene (Ü 18):
- Testpflicht (für alle) bei mehr als 10 Teilnehmenden in einem Raum.
- Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 Quadratmeter pro Teilnehmender bzw. Teilnehmenden zur Verfügung stehen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres:
- Testpflicht (für alle) bei mehr als 25 Teilnehmenden unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern in einem Raum.
- Die o.g. Teilnehmerbegrenzungen gelten für jeden einzelnen Raum
(Bspl.: Bereiche von Sporthallen, die durch fest installierte Trennwände separiert werden können).
– Euer Kuzushi-Team
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 9. Juni 2021 um 22:54 und abgelegt unter Allgemein. Kommentare zu diesen Eintrag im RSS 2.0 Feed. Die Kommentare sind derzeit geschlossen, aber sie können einen Trackback auf Ihrer Seite einrichten.